Maklerprovision – alles, was Sie darüber wissen müssen

Ein kompetenter Makler bietet Ihnen einen Rundumservice für eine reibungslose Immobilienvermittlung. Bei Erfolg erhält er eine Maklerprovision, auch Courtage genannt. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück handelt. Wichtige Fakten rund um die Maklerprovision lesen Sie hier.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Bei Mietimmobilien greift das Bestellerprinzip. Somit zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat. Melden Sie sich beispielsweise auf ein Mietangebot eines Immobilienmaklers, zahlt der Eigentümer der Liegenschaft die Courtage.
  • Die Provisionshöhe bei Mietimmobilien beträgt maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.
  • Das Bestellerprinzip greift nicht bei Wohnimmobilien, die zum Verkauf stehen. In diesem Fall teilen sich für gewöhnlich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten. Jeder zahlt 50 %.
  • Bei Vermietung bezahlt der Mieter oder Vermieter die Courtage, sobald alle Parteien den Mietvertrag unterschrieben haben und der Makler die Rechnung gestellt hat.
  • Bei Kauf und Verkauf zahlen beide Parteien die Provision nach dem rechtskräftigen notariellen Beurkundungstermin.

Wie teuer ist der Makler beim Hausverkauf und wer zahlt ihn?

Es gibt keinen fixen Betrag, da der Makler seine Courtage nur bei Erfolg und in Abhängigkeit zur Höhe der Miete bzw. des Verkaufspreises erhält. Kurzum: Je teurer Wohnung oder Haus sind, desto höher ist die Maklercourtage. In Bonn liegt die Höhe der Kosten bei Wohnimmobilien zum Verkauf bei 7,14 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises. Dies mag hoch erscheinen, aber durch die Teilung des Betrages zwischen Käufer und Verkäufer bleibt für jede Partei nur die Zahlung der Hälfte. Darüber hinaus lohnt sich die Investition in einen erfahrenen, engagierten Makler. Dank seiner Hilfe sparen Sie Zeit, Aufwand, Mühe und dadurch Geld.

Beispielrechnung Maklerprovision

Frau S. kauft von Herrn W. eine Eigentumswohnung in Bonn. Der Kaufpreis beläuft sich auf 250.000 €. Die Maklerprovision beträgt marktübliche 7,14 % inkl. Mehrwertsteuer. Hieraus ergibt:

Makler der recherchiert

Maklerprovision gesamt: 7,14 %

Kaufpreis der Eigentumswohnung: 250.000 €

Berechnung der Courtage: 7,14 % von 250.000 € = 17.850 €

Frau S. und Herr W. teilen sich die Maklergebühr, weswegen jeder 8.925 € an den Makler zahlt.




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