Energetische Sanierung: Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz 2024

Mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches 2024 in Kraft tritt, haben sich die energetischen Anforderungen an Gebäude verändert. 

Was Eigentümer und Kaufinteressenten nun wissen und beachten müssen, haben wir von ABC Immobilien nachfolgend für Sie zusammengefasst. 

 

 

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude im Hinblick auf die Klimaschutzziele Deutschlands erfüllen müssen. Es fasst die Inhalte der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes zusammen und hat diese abgelöst. 

Anforderungen an Bestandsimmobilien 

Das Wichtigste zuerst: Heizungen, die nicht älter als 30 Jahre sind (Ausnahme: Brennwert- und Niedertemperaturheizungen) und einwandfrei funktionieren oder sich reparieren lassen, müssen nicht ausgetauscht werden. Ist die Heizung irreparabel beschädigt, gelten die Angaben in der kommunalen Wärmeplanung. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, also auch in Bonn, soll diese bis Mitte 2026 vorliegen, in kleineren Gemeinden bis Mitte 2028. 

In jedem Fall gilt: Geht Ihre Heizung kaputt, können Sie optional eine Übergangsfrist von fünf Jahren nutzen. Sie können Ihre defekte Heizung gegen eine gebrauchte Heizung mit fossilen Brennstoffen austauschen - müssen bis Ablauf der Frist jedoch eine Heizungsanlage einbauen lassen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeitet. Daher ist es empfehlenswert, direkt eine Heizung zu installieren, die den GEG-Anforderungen entspricht, zum Beispiel: 

  • eine elektrische Wärmepumpe
  • eine Biomasseheizung
  • eine Wasserstoffheizung
  • eine Hybridheizung

Wie sind die Regeln beim Kauf einer Immobilie?

Wer ein Haus kauft, welches den GEG-Anforderungen nicht entspricht, hat nach dem Kauf zwei Jahre Zeit, um die Pflichten nachträglich zu erfüllen. Der Heizungsaustausch steht dabei im Vordergrund, aber auch neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen laut GEG gedämmt werden. Der Austausch der Fenster zählt zu den freiwilligen Modernisierungen - auch hier gibt das GEG jedoch Mindeststandards vor, die erreicht werden müssen. In jedem Fall sollten Sie vor dem Kauf eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen und auch die entstehenden Kosten von einem erfahrenen Experten einschätzen lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden. 

Anforderungen an Neubauten 

Für Neubauten gilt: Bei Bauantrag ab 1. Januar 2024 für ein Haus im Neubaugebiet muss die Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für neue Gebäude außerhalb von Neubaugebieten gilt diese 65-Prozent-Regel frühestens ab 2026. 

Lassen Sie sich beraten

Sie planen den Kauf einer Immobilie und das neue Gebäudeenergiegesetz hat Sie verunsichert? Sie möchten Ihr Haus verkaufen und fragen sich, wie sich die veraltete Heizungsanlage auf den Verkaufspreis auswirkt? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns - das Team von ABC Immobilien in Bonn berät Sie gerne.

 

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