Energieausweis: Das sollten Sie beachten

Als Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie kommen Sie nicht um das Thema Energieausweis herum. Auch Kaufinteressenten sollten mit den wesentlichen Merkmalen dieses wichtigen Dokuments vertraut sein. 

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis beschreibt den energetischen Standard eines Wohngebäudes und ordnet die Energieeffizienz anhand verschiedener Kennwerte ein. Eigentümer benötigen den Energieausweis nur, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten.


Er muss dann Kauf- oder Mietinteressenten unaufgefordert vorgelegt werden und dient diesen zu Informations- und Vergleichszwecken. Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Wurden vor Ablauf dieses Zeitraums energetische Maßnahmen am Haus durchgeführt, ist es jedoch sinnvoll, den Ausweis vorzeitig erneuern zu lassen, denn: Ein besserer Energiestandard wirkt sich positiv auf den Immobilienwert und somit auch auf den möglichen Verkaufs- oder Mietpreis aus. Die Kosten für einen Energieausweis variieren stark, denn sie sind unter anderem von der Komplexität des Gebäudes und der Heizungsanlage abhängig. 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweis: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. 

Für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises nimmt der Experte Einblick in die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre. Beim Bedarfsausweis dient der berechnete Energiebedarf des Gebäudes als Grundlage für die Ermittlung des energetischen Standards. Das individuelle Heizverhalten der Bewohner spielt dabei keine Rolle, weshalb der Bedarfsausweis wesentlich aussagekräftiger ist als der Verbrauchsausweis. Dafür ist der Verbrauchsausweis in der Regel etwas kostengünstiger, denn der Aufwand für die Datenerhebung ist geringer. 

Wer darf einen Energieausweis ausstellen? 

Ein Energieausweis darf laut Gebäudeenergiegesetz nur von Personen mit besonderer Qualifizierung ausgestellt werden - zum Beispiel von Architekten, Ingenieuren, Handwerkern oder Physikern. Ein amtliches Zulassungszertifikat gibt es nicht, was die Auswahl erschweren kann. Am besten nutzen Sie daher die einschlägigen Expertenlisten, zum Beispiel von der KfW oder der Deutschen Energie-Agentur. Möchten Sie Fördermittel beantragen, müssen Sie die dazu erforderlichen Bescheinigungen zwingend von einem Experten aus einer dieser Listen ausstellen lassen. 

Die Begehung der Immobilie ist im Übrigen kein Muss - liefert aber normalerweise genauere und aussagekräftigere Ergebnisse. Erfolgt die Ausstellung des Energieausweises ohne Begehung, ist es besonders wichtig, dass die dem Experten zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten korrekt und auf dem aktuellsten Stand sind. 

Bei Fragen rund um das Thema Energieausweis nehmen wir uns gerne Zeit für eine persönliche Beratung. Rufen Sie uns in unserem Büro in Bonn an oder nutzen Sie alternativ das bereitgestellte Kontaktformular.

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